Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Ideenmühle GmbH
Schlehenstr. 14
90542 Eckental
– im Folgenden: Ideenmühle GmbH –

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen 

1.    Allgemeines 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Ideenmühle GmbH und ihren Kunden geschlossen werden.
1.2 Die Ideenmühle GmbH bietet ihren Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden.
1.3 Die Ideenmühle GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 Die Ideenmühle GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die Ideenmühle GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für die Ideenmühle GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt die Ideenmühle GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden 
2.1 Sofern der Kunde der Ideenmühle GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Ideenmühle GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Die Ideenmühle GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Die Ideenmühle GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese der Ideenmühle GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann die Ideenmühle GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von der Ideenmühle GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Ideenmühle GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
 
3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) 
3.1. Die Ideenmühle GmbH ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Systeme und Werkzeuge („KI-Tools“) als Hilfsmittel einzusetzen, insbesondere zur Ideenfindung, Entwurfserstellung, Strukturierung, Optimierung oder Generierung von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte).
Die mittels KI-Tools erzeugten Ergebnisse werden – soweit branchenüblich – redaktionell durch eine natürliche Person geprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine vollständige Fehlerfreiheit, insbesondere im Hinblick auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit, kann bei KI-gestützten Anteilen nicht zugesichert werden.
3.2 Die Ideenmühle GmbH wird im Rahmen der vertraglich geschuldeten Sorgfalt darauf hinwirken, dass die Arbeitsergebnisse keine offensichtlichen Rechte Dritter verletzen.
Eine rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechte, ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich individualvertraglich vereinbart wurde.
Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der finalen Verwendung der Arbeitsergebnisse verantwortlich und erteilt vor Veröffentlichung eine inhaltliche und rechtliche Freigabe.
3.3 Soweit für bestimmte Inhalte gesetzliche Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten bestehen (z. B. für synthetische oder KI-generierte Inhalte), weist die Ideenmühle GmbH den Kunden hierauf hin.
Die Umsetzung der Kennzeichnung im veröffentlichten Endprodukt obliegt – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – dem Kunden.

3.4 Die Eingabe vertraulicher, personenbezogener oder geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Kunden in KI-Tools erfolgt ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Inhalte als vertraulich zu kennzeichnen.

3.5 Sofern der Kunde den Einsatz von KI-Tools insgesamt oder für einzelne Projektbestandteile nicht wünscht, hat er dies der Ideenmühle GmbH vor Beginn der jeweiligen Leistungserbringung in Textform mitzuteilen.

 

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik 

4. Webseiten- und Shoperstellung (agil) 
4.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Ideenmühle GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Ideenmühle GmbH dar. Die Ideenmühle GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden zustande.
4.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist die Ideenmühle GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird die Ideenmühle GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
4.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Ideenmühle GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen der Ideenmühle GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Ideenmühle GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
4.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von der Ideenmühle GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
4.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.9 Die Ideenmühle GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
4.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder die Ideenmühle GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote der Ideenmühle GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Die Ideenmühle GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

4.11 Die Parteien können Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Projektabschnitte (z. B. Konzeption, Design, Template, Entwicklung) vereinbaren.
Nimmt der Kunde das Werk oder Teile hiervon produktiv in Gebrauch (z. B. durch Livegang, Veröffentlichung oder Nutzung im Echtbetrieb), gilt dies insoweit als Abnahme, sofern der Kunde nicht unverzüglich wesentliche Mängel in Textform rügt.

5. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
5.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web -/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
5.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
5.3 Maßgeblich für den Umfang der von der Ideenmühle GmbH zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Die Ideenmühle GmbH wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte die Ideenmühle GmbH erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird die Ideenmühle GmbH den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen der Ideenmühle GmbH hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber der Ideenmühle GmbH verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
5.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt die Ideenmühle GmbH ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt die Ideenmühle GmbH dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von der Ideenmühle GmbH erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Die Ideenmühle GmbH verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag der Ideenmühle GmbH endgültig nicht einverstanden, kann er oder die Ideenmühle GmbH das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen der Ideenmühle GmbH sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
5.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Die Ideenmühle GmbH erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt die Ideenmühle GmbH grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert Die Ideenmühle GmbH die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
5.6 Die Ideenmühle GmbH stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Die Ideenmühle Gmb H verpflichtet sich, dem Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
5.7 Voraussetzung für die Tätigkeit der Ideenmühle GmbH ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen der Ideenmühle GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Ideenmühle GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
5.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird die Ideenmühle GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Ideenmühle GmbH schriftlich oder in Textform anzeigen. Die Ideenmühle GmbH wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf die Ideenmühle GmbH vorübergehende Workarounds bereitstellen.
5.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von der Ideenmühle GmbH nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
5.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.11 Die Ideenmühle GmbH ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
5.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder die Ideenmühle GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote der Ideenmühle GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarun gen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Die Ideenmühle GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

6. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops 
6.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Die Ideenmühle GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder die Ideenmühle GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote der Ideenmühl e GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
6.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
6.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen der Ideenmühle GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder die Ideenmühle GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
6.4 Die Ideenmühle GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich der Ideenmühle GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
6.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Die Ideenmühle GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
 
7. Domainregistrierung 
7.1 Die Ideenmühle GmbH bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
7.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Die Ideenmühle GmbH wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
7.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
7.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Die Ideenmühle GmbH wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

 

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content 

8. Gestaltung von Printprodukten 
8.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
8.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Ideenmühle GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Ideenmühle GmbH dar. Die Ideenmühle GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden zustande.
8.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist die Ideenmühle GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhina usgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
8.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Ideenmühle GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
8.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.6 Voraussetzung für die Tätigkeit der Ideenmühle GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlich en Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) der Ideenmühle GmbH vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Ideenmühle GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen .
8.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
8.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die Ideenmühle GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

9. Abwicklung von Printaufträgen 
9.1 Die Ideenmühle GmbH bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u. Ä.) an. Die Ideenmühle GmbH übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet die Ideenmühle GmbH die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
9.2 Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt die Ideenmühle GmbH den Vertrag für die Erstellung der Printprodu kte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Ideenmühle GmbH tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Die Ideenmühle GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Die Ideenmühle GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Die Ideenmühle GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstl eister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Die Ideenmühle GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens der Ideenmühle GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft die Ideenmühle GmbH die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
9.4 Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, Indesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.

10. Video und Fotografie 
10.1 Die Ideenmühle GmbH erstellt für ihre Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
10.2 Der Kunde stellt bei der Ideenmühle GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Ideenmühle GmbH dar. Die Ideenmühle GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden zustande.
10.3 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Die Ideenmühle GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstel lung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
10.4 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10.5 Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
10.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Ideenmühle GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
10.7 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Ideenmühle GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
10.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.
10.9 Sofern die Ideenmühle GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt die Ideenmühle GmbH den Vertrag für die Erstellung der Videos/Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Ideenmühle GmbH tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Die Ideenmühle GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Die Ideenmühle GmbH informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hins ichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Videos/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Die Ideenmühle GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Die Ideenmühle GmbH stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens der Ideenmühle GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
 
11. Erstellung von Texten / Copywriting 
11.1 Die Ideenmühle GmbH erstellt für den Kunden u. A. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
11.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird die GmbH diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
11.3 Sofern die Ideenmühle GmbH mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
11.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet die Ideenmühle GmbH ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

12. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs) 
12.1 Die Ideenmühle GmbH übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
12.2 Hierzu stellt der Kunde bei der Ideenmühle GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Ideenmühle GmbH dar. Die Ideenmühle GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Ideenmühle GmbH und dem Kunden zustande.
12.3 Voraussetzung für die Tätigkeit der Ideenmühle GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) der Ideenmühle GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
12.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je eine Korrekturschleife zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann die Ideenmühle GmbH dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
12.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird die Ideenmühle GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
12.6 Die Ideenmühle GmbH überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtliche Register.
12.7 Die Ideenmühle GmbH räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit der Ideenmühle GmbH. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentier ten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Ideenmühle GmbH durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
12.8 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
12.9 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Ideenmühle GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

 

Teil 4 – Marketing 

13. SEO-Marketing 
Die Ideenmühle GmbH bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die Ideenmühle GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung der Ideenmühle GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen -Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

14. SEA-Kampagnen
Die Ideenmühle GmbH bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die Ideenmühle GmbH ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamen Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Die Ideenmühle GmbH trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Die Ideenmühle GmbH unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

15. Social-Media-Marketing
15.1 Die Ideenmühle GmbH stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social -Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet die Ideenmühle GmbH ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
15.2 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Die Ideenmühle GmbH ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteh t keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
15.3 Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird die Ideenmühle GmbH diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ideenmühle GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte die Ideenmühle GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann die Ideenmühle GmbH das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
15.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von der Ideenmühle GmbH in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei die Ideenmühle GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
15.5 Diensteanbieter bzw. inhaltlich Verantwortlicher im Sinne der einschlägigen medien- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Digitale-Dienste-Gesetz – DDG) ist – soweit rechtlich zutreffend – allein der Kunde.
Die Ideenmühle GmbH wird ausschließlich als technischer Dienstleister bzw. Auftragsverarbeiter tätig.

16. Schaltung von Werbeanzeigen 
16.1 Die Ideenmühle GmbH unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
16.2 Die Ideenmühle GmbH berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
16.3 Die Ideenmühle GmbH unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl d er Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Die Ideenmühle GmbH wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ideenmühle GmbH nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte die Ideenmühle GmbH in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann die Ideenmühle GmbH das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
16.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von der Ideenmühle GmbH in die jeweiligen Werbekanäle ho chgeladen, wobei die Ideenmühle GmbH nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
16.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese vom Kunden zu tragen.
16.6 Anbieter und inhaltlich Verantwortlicher der Werbeanzeigen im Sinne der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ist allein der Kunde.
Die Ideenmühle GmbH schuldet ausschließlich die technische Umsetzung der freigegebenen Inhalte.

 

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen 

17. Preise und Vergütung 
Die Vergütung für die Leistungen der Ideenmühle GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
17.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
17.2 Bei Werkleistungen ist die Ideenmühle GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Alternativ kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.
17.3 Zahlungsverzug ist die Ideenmühle GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
Bis zur vollständigen Zahlung werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und – soweit rechtlich zulässig – keine finalen Produktions-/Exportdaten herausgegeben. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17.4 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen einer Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail).
Change Requests sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Die Ideenmühle GmbH ist nicht verpflichtet, Change Requests ohne entsprechende Beauftragung umzusetzen. Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Vergütung von Change Requests nach Aufwand zu den im Angebot/Vertrag vereinbarten Stundensätzen oder Tagessätzen.

18. Abnahme 
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Ideenmühle GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn die Ideenmühle GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefr ist erforderlich ist, die die Ideenmühle GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

19. Mängelgewährleistung 
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei der Ideenmühle GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Ideenmühle GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

20. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen 
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

21. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht 
21.1 Die Ideenmühle GmbH räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den konkret vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein.
Arbeits-, Entwurfs-, Zwischen- und offene Dateien (z. B. Layout-, Quell- oder Projektdateien) sind nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich individualvertraglich vereinbart.
21.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde der Ideenmühle GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.
Dies gilt nicht, sofern berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen oder der Kunde der Referenznutzung vor Veröffentlichung in Textform widerspricht (z. B. bei Geheimhaltungs-/NDA-Projekten, Stealth-Launches).
21.3 Ferner ist die Ideenmühle GmbH berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von der Ideenmühle GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
21.4 Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise auf Materialien Dritter beruhen (z. B. Stockfotos, Schriften, Plugins, Templates, Musik, KI-Assets), werden Nutzungsrechte ausschließlich im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt.
Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen bei der Nutzung verantwortlich.

22. Vertraulichkeit 
22.1 Die Ideenmühle GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunter lagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Ideenmühle GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

23. Haftung/Freistellung 
23.1 Die Ideenmühle GmbH haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt die Ideenmühle GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Ideenmühle GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung der Ideenmühle GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Ideenmühle GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
23.2 Der Kunde stellt die Ideenmühle GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Ideenmühle GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
 
24. Umgang mit rechtswidrigen Inhalten 
Sofern Ihnen Ideenmühle GmbH Speicherplatzkapazitäten zur Verfügung stellt (z.B. Im Rahmen eines Hostings) dürfen auf diesem Speicherplatz keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremistisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern Ideenmühle GmbH Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird sie wie folgt vorgehen:
•    Ideenmühle GmbH wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursorische Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann Ideenmühle GmbH diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungslage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts treffen. Ideenmühle GmbH wird den Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
•    Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird Ideenmühle GmbH eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen ist. Hierbei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist die Ideenmühle GmbH gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Ideenmühle GmbH wird die jeweilige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, potenzielle Auswirkungen auf die von Ideenmühle GmbH bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
•    Ideenmühle GmbH wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
•    Ideenmühle GmbH wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich abweichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vornehmen. Sie wird jedoch tätig, sobald sie selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an Ideenmühle GmbH wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.

25. Datenschutz / Rollenverteilung 
25.1  Soweit die Ideenmühle GmbH im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten weisungsgebunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und die Ideenmühle GmbH Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. In diesen Fällen ist vor Beginn der Verarbeitung ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen (vgl. Ziff. 2.4).

25.2  Setzt die Ideenmühle GmbH zur Leistungserbringung Subunternehmer ein, können diese – soweit erforderlich – als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden. Details, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

25.3  Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der durch ihn veranlassten Verarbeitung (z. B. Einwilligungen, Informationspflichten, Inhalte, Empfängerländer, Listenherkunft) sowie für die rechtliche Prüfung und Freigabe von Tracking-/Marketing-Konfigurationen, soweit diese nicht ausdrücklich als Rechtsprüfung beauftragt wurden.

26. Schlussbestimmungen 
26.1 Die zwischen der Ideenmühle GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
26.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz der Ideenmühle GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
26.3 Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich für Dauerschuldverhältnisse und nur, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den Vertragscharakter nicht wesentlich verändern.
Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Im Falle eines Widerspruchs bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen; beide Parteien behalten sich ein ordentliches Kündigungsrecht vor.

Stand: Januar 2026