No Limits. Just Standards.

Fancy Websites und kreative PDFs, aber niemand kann’s bedienen? Nicht unser Stil. Wir machen Corporate Designs sowie PDFs barrierefrei und UA-konform und sorgen dafür, dass alle mitkommen. 

Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheit wird Pflicht

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Alle Menschen sollen Internet-Angebote ohne Einschränkung nutzen können und dafür ist am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Das BFSG ist die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in Deutschland.

Wer ist betroffen

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Das BFSG richtet sich an alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Aber auch Unternehmen, die zu mindestens 50% öffentlich sind oder aber Fördergelder erhalten, müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. Darunter zählen öffentlicher Nahverkehr, gesetzliche Krankenkassen, Ärztekammern, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, Zweckverbände und viele mehr.

Was bedeutet barrierefrei?

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Laut Gesetzestext sind Websites barrierefrei „(…) wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Das betrifft inhaltliche und funktionelle Bereiche. Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung von Typografie, Navigation, Interaktion und Farbkontrasten unter den Anforderungen der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).

WCAG Konformität

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WCAG umfasst sehr umfangreiche Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Websites. Dranging Movements, Target Size, Tastaturfokusindikatoren, Cookie-Banner oder Parsing hört sich nach Fremdsprache an? Überlass uns die Details.

Deadline

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Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und seitdem müssen alle Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen. Für bestehende Angebote gilt zwar eine Übergangsfrist bis 2030, dennoch schafft eine frühzeitige Umstellung Rechtssicherheit und trägt vor allem zu einem inkludierten Nutzererlebnis bei.

Barrierefreie PDFs

Wir erstellen barrierefreie PDFs mit dem PDF/UA oder WCAG Standard. Das bedeutet in erster Linie Universal Accessibility, also universeller Zugang, was so viel heißt wie, dass sie nun wirklich von allen genutzt werden können. Dabei zeichnen wir die Inhalte unter anderem sorgfältig mit PDF-Tags aus, damit Screenreader und andere Hilfsmittel alles korrekt erfassen können. Dafür nutzen wir das PAC System, das dem Matterhorn-Prüfprotokoll entspricht und zwei Drittel der Anforderungen maschinell prüft.

Was muss bei einem barrierefreien PDF beachtet werden?

Barrierefreiheit Typo

1. Texte und Farben

Wir sorgen dafür, dass Texte und Grafiken für alle gut lesbar sind, in dem Schriftgrößen angepasst werden, (Farb-)Kontraste stimmen und Farben so ausgewählt werden, dass sie auch für Menschen mit Sehbehinderung gut unterscheidbar sind.

Barrierefreiheit Bilder

2. Bild- und Grafikelemente

Alle bildlichen Elemente, wie Grafiken, Bilder und Diagramme, die in einem Dokument enthalten sind, erhalten eine Textbeschreibung. Damit sind die Inhalte für alle gleichwertig zugänglich. Dabei sollten Grafiken und Diagramme ohne unnötige Komplexität oder Firlefanz aufgebaut sein, sondern besser ganz klar und leicht verständlich!

Barrierefreiheit Formulare

3. Formulare

Bei Formularen achten wir darauf, dass alle Formularfelder beschriftet sind und die Navigation zwischen ihnen problemlos funktioniert.

Barrierefreiheit Struktur

4. Struktur

Wir bauen Dokumente mit einer logischen Struktur auf, indem wir Überschriften, Absätze und Listenelemente korrekt formatieren und allen Inhalten Tags zuweisen, die eindeutig Text-, Bild- und Grafikelementen zugeordnet werden können. Die richtige Reihenfolge der Elemente sorgt noch dafür, dass alles in der richtigen Leserichtung dargestellt wird.

Barrierefreiheit Allgemein

5. Allgemein

Außerdem hinterlegen wir wichtige allgemeine Dateiinformationen, wie bspw. Dokumententitel, Autor und korrekte Sprache.

Wir machen Ihr Corporate Design barrierefrei!

Die Vorgaben der Barrierefreiheit einzuhalten ist leichter gesagt als getan. Gerade als Unternehmen steht man vor der Herausforderung, seinen Web-Auftritt und seine Publikationen so anzupassen, dass Inklusion gewährleistet ist. Denn die Herausforderung liegt hier vor allem darin, bereits entstandene Wiedererkennung beizubehalten und durch kleine Optimierungen upzudaten. Lassen Sie uns gemeinsam eine Quick-A11Y-Check machen!

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Die Grafik zeigt den Workflow zur Optimierung ihres Designs. Step 1: Accessibility Check, Step 2: Show & Explain, Step 3: Optimierung des Designs

Interesse? Dann melden Sie sich doch einmal mal bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!